Honorar- und Krankenkassen-Info
KVG-Neuerungen seit Juli 2022
Seit dem 1. Juli 2022 werden Psychotherapien, die von kantonal zugelassenen psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durchgeführt werden, von der Grundversicherung (KVG) übernommen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten von Psychotherapien, wenn diese von einer Ärztin / einem Arzt mit einem eidgenössischen oder einem anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel «angeordnet» wurden. Dafür gibt es ein offizielles Formular «Anordnung für psychologische Psychotherapie», das Ihr Arzt im Internet abrufen und ausfüllen kann.
Am einfachsten ist es, wenn Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin fragen. Er oder sie wird für Sie direkt eine «Anordnung» ausstellen oder Sie an eine Fachperson mit einem entsprechendem Weiterbildungstitel weiterleiten.
Die «Anordnung» wird Ihnen als PatientIn direkt ausgehändigt oder mir als Therapeutin per E-Mail zugestellt. Die Anordnung gilt zunächst für 15 Therapiestunden und ist zeitlich nicht befristet. Soll die Therapie nach diesen 15 Therapie-Sitzungen fortgesetzt werden, ist ein Informationsaustausch zwischen der anordnenden ärztlichen und der ausführenden psychotherapeutischen Fachperson notwendig. Danach können weitere 15 Stunden angeordnet werden.
In einer Krisensituation kann eine Anordnung für 10 Psychotherapie- Sitzungen von Personen mit einem Facharzttitel aus allen medizinischen Fachbereichen verschrieben werden.
Ich selber bin seit 1. Juli 2023 an die Obligatorische Krankenpflege- Versicherung OKP angeschlossen.
Falls Sie mich als Privatklient / Privatklientin konsultieren möchten, bitte ich Sie, mit mir per E-Mail Kontakt aufzunehmen.